Élance

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ÉLANCE – Yana Bykova
Gladbacher Str. 63, 40219 Düsseldorf
hello@elance-agency.de
Stand: 2025

WICHTIGER GRUNDSATZ:

ÉLANCE ist ausschließlich als Vermittlungsplattform tätig. ÉLANCE ist nicht Arbeitgeber, nicht Auftragnehmer und nicht Vertragspartei der zwischen Auftraggeber und Talent geschlossenen Vereinbarungen. Alle Dienstleistungsverträge werden direkt zwischen Auftraggeber und Talent geschlossen.

§ 1 Geltungsbereich und Definitionen

(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen von ÉLANCE (Inhaberin: Yana Bykova) gegenüber:

  • Auftraggebern: Unternehmen oder Personen, die selbstständige Eventprofis suchen
  • Talenten: Selbstständige Event- und Messeprofis, die Vermittlungsleistungen in Anspruch nehmen

(2) ÉLANCE betreibt eine Vermittlungsplattform. ÉLANCE stellt lediglich den Kontakt zwischen Auftraggeber und Talent her. ÉLANCE ist zu keinem Zeitpunkt Partei des zwischen Auftraggeber und Talent geschlossenen Dienstleistungsvertrags.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Die Leistung von ÉLANCE beschränkt sich auf:

  1. Entgegennahme von Personalanfragen der Auftraggeber
  2. Auswahl geeigneter Talente aus dem ÉLANCE-Netzwerk
  3. Präsentation einer kuratierten Auswahl an den Auftraggeber
  4. Herstellung des Erstkontakts zwischen Auftraggeber und ausgewähltem Talent

(2) ÉLANCE ist ausdrücklich NICHT:

  • Arbeitgeber der vermittelten Talente
  • Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber
  • Vertragspartei des Dienstleistungsverhältnisses
  • Verantwortlich für die Leistungserbringung der Talente
  • Verantwortlich für arbeits- oder sozialversicherungsrechtliche Verhältnisse

ÉLANCE übernimmt keine Weisungsbefugnis gegenüber den vermittelten Talenten. Die fachliche und persönliche Weisungsbefugnis liegt ausschließlich beim Auftraggeber im Rahmen des direkt mit dem Talent geschlossenen Vertrags.

§ 3 Rechtliche Selbstständigkeit der Talente

(1) Alle über ÉLANCE vermittelten Talente sind selbstständige Unternehmer bzw. Freiberufler. Sie stehen in keinem Arbeits-, Anstellungs- oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnis zu ÉLANCE.

(2) Die Talente sind selbst verantwortlich für:

  • Ihre Gewerbeanmeldung oder freiberufliche Anmeldung
  • Die steuerliche Behandlung ihrer Einnahmen
  • Ihre Kranken-, Renten- und sonstige Sozialversicherung
  • Den Abschluss notwendiger Versicherungen (z. B. Berufshaftpflicht)

(3) Talente bestätigen mit ihrer Bewerbung bei ÉLANCE ausdrücklich, dass sie selbstständig tätig sind und über eine gültige Gewerbeanmeldung oder freiberufliche Zulassung verfügen.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  1. Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Anforderungen zu machen
  2. Einen rechtswirksamen Dienstleistungsvertrag direkt mit dem Talent zu schließen
  3. Sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit mit dem Talent den geltenden Gesetzen entspricht — insbesondere in Bezug auf das Verbot der Scheinselbstständigkeit
  4. Das Talent nicht in einer Weise einzusetzen, die ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründen könnte

(2) Der Auftraggeber hält ÉLANCE von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Zusammenarbeit mit dem Talent entstehen.

§ 5 Pflichten der Talente

(1) Talente versichern ausdrücklich:

  1. Dass sie selbstständig tätig und zur Erbringung der angebotenen Leistungen berechtigt sind
  2. Dass sie über alle erforderlichen gewerberechtlichen Anmeldungen verfügen
  3. Dass sie vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu ihrer Erfahrung und Qualifikation gemacht haben
  4. Dass sie ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten selbst erfüllen

(2) Talente sind verpflichtet, ÉLANCE unverzüglich zu informieren, wenn sie nicht mehr selbstständig tätig sind.

§ 6 Haftungsausschluss

(1) ÉLANCE haftet nicht für:

  1. Die Qualität, Zuverlässigkeit oder das Verhalten der vermittelten Talente
  2. Schäden aus der direkten Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Talent
  3. Nichterfüllung oder Schlechterfüllung der zwischen Auftraggeber und Talent vereinbarten Leistungen
  4. Schäden durch Ausfall oder Nichterscheinen eines vermittelten Talents
  5. Arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Konsequenzen aus der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Talent

(2) Die Haftung von ÉLANCE ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

(3) Auftraggeber und Talent sind selbst verantwortlich dafür, dass ihre Zusammenarbeit keine Scheinselbstständigkeit begründet.

§ 7 Vergütung

(1) Die Konditionen der Vermittlungsvergütung werden individuell vereinbart und separat kommuniziert.

(2) ÉLANCE stellt Rechnungen gemäß § 19 UStG ohne Ausweis von Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).

(3) Die Vergütung des Talents wird direkt zwischen Auftraggeber und Talent vereinbart und abgewickelt.

§ 8 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website abrufbar ist.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

ÉLANCE – Yana Bykova | Düsseldorf | Stand 2025
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